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Friedrich-Wilhelm Heumann

Herr Friedrich-Wilhelm Heumann studierte in Saarbrücken und Heidelberg Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. 1980 legte er in Heidelberg das erste juristische Staatsexamen ab.Nach dem Ende der Referendarzeit, die ihn zeitweise auch zum Verwaltungsgerichtshof desLandes Baden-Württemberg geführt hat, folgte 1982 die zweite juristische Staatsprüfung. Danachließ er sich als Rechtsanwalt nieder und arbeitete seitdem in den Bereichen Arbeits- undSozialrecht. 1990 erfolgte die Zulassung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und 1992 die Qualifikationzum Notar. Parallel zur Anwaltstätigkeit arbeitet Herr Heumann seit Jahren als freiberuflicherDozent für verschiedene Weiterbildungsträger mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht desöffentlichen Dienstes. Die Neuerungen des Tarifrechts im öffentlichen Dienst, insbesondere in der Leistungsvergütung, hat er ebenfalls in Seminaren und Abhandlungen dargestellt.

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