Friedrich-Wilhelm Heumann
Mitbestimmung bei der Personalplanung und den Arbeitsbedingungen im Jobcenter (gE) - Grenzen und Chancen bei der Mitbestimmung
In den Jobcentern – gemeinsamen Einrichtungen – gilt nach dem SGB II das BPersVG entsprechend. Demnach haben die Personalräte in den Jobcentern darauf zu achten, dass sie bei den personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten, die die Mitarbeiter betreffen, beteiligt werden. Allerdings hat der Personalrat insoweit kein Initiativrecht, so dass er Maßnahmen zur Personalplanung nicht erzwingen kann, er ist aber bei der Personalbeschaffungsplanung, Personalentwicklungsplanung und Personaleinsatzplanung sowie der Festlegung der Arbeitsbedingungen zu beteiligen. Zu den Arbeitsbedingungen gehört auch die Regelung, unter welchen Bedingungen sich ein Beschäftigter dem Betriebsarzt stellen muss und auch die Frage, ob bei der Bestellung von Betriebsärzten der Personalrat beteiligt werden muss. Dabei kann leicht der falsche Eindruck entstehen, dass der Personalrat bei allen Bedingungen, die das Arbeitsverhalten bestimmen, zu beteiligen ist. In diesem Vortrag werden nicht nur die Möglichkeiten, sondern auch die Grenzen der Beteiligungsrechte behandelt.


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