Hans-Hermann Schild
Arbeitnehmerdatenschutz in der Dienststelle - Wunsch und Wirklichkeit. Einflussmöglichkeiten und Grenzen der Personalvertretung

Der Personalrat hat auf die Einhaltung von Schutzgesetzen hinzuwirken. Dazu zählen alle Regelungen, welche die Datenverarbeitung von Beschäftigtendaten regeln. Dies sind zum einen Regelungen in den Beamtengesetzen, soweit vorhanden in Tarifverträgen und natürlich auch in den allgemeinen Datenschutzgesetzen. In einzelnen Bereichen hat der Personalrat, wie z. B. bei der Einführung von Techniken,die zur Verhaltens- und Leistungskontrolle geeignet sind, ein Mitbestimmungsrecht. In diesem Fall besteht auch die Möglichkeit der Dienstvereinbarung. Teilweise besteht auch nur ein Beteiligungsrecht. Dies soll an Beispielen, wie elektronischer Personalakte, Internet und E-Mail unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben erörtert werden. Der Rechtsrahmen und die Möglichkeiten der Personalvertretung sowie landesspezifischer Regelungen finden im Rahmen des Vortrags Beachtung.


Schwerpunkte des Vortrages:

Hinwirkung auf die Einhaltung von Schutzgesetzen
Schutzgesetze (Datenschutzgesetze, bereichsspezifische Gesetze)
Erforderlichkeit von Beschäftigtendaten
Verhaltens- und Leistungskontrolle
Dienstvereinbarung, Mitbestimmung, Beteiligung
Datenschutzrechtliche Aspekte

(C) 2013 Kommunales Bildungswerk e.V. (KBW e.V.)

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